FAQ rund um Hebammenleistungen

01 Braucht man eine Hebamme?

Aus meiner Sicht grundsätzlich ‚ja‘. Oft denkt man im Zusammenhang mit einer Hebamme nur an die Begleitung unter der Geburt. Hebammen machen jedoch viel mehr: Die Hebammenarbeit umfasst die Zeit vom Schwangerschaftsbeginn über die Geburt, bis zum Ende der Stillzeit.

Aus meiner Sicht grundsätzlich ‚ja‘. Oft denkt man im Zusammenhang mit einer Hebamme nur an die Begleitung unter der Geburt. Hebammen machen jedoch viel mehr: Die Hebammenarbeit umfasst die Zeit vom Schwangerschaftsbeginn über die Geburt, bis zum Ende der Stillzeit.

Auch wenn sich Teile des Hebammenangebotes mit den Leistungen anderer Berufsgruppen überschneiden, liegt der Schwerpunkt der Hebammenarbeit doch häufig anders. Als Beispiel sei die Schwangerenvorsorge genannt: Sowohl Hebammen als auch Frauenärztinnen dürfen diese, den Mutterschaftsrichtlinien des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) entsprechend anbieten – die medizinischen Inhalte sind also fast deckungsgleich.
Während bei der ärztlichen Vorsorge das Ausschließen von krankhaften Abweichungen im Vordergrund steht, wird bei der Hebammenvorsorge die rein medizinische Beurteilung der Schwangerschaft und des Schwangerschaftsverlaufs um weitere Aspekte ergänzt. Es steht die Frau als Schwangere im Mittelpunkt, mit allen, auch emotionalen oder seelischen Belangen. In Hebammenaugen ist Schwangerschaft einer der natürlichsten Prozesse überhaupt. Bei der Hebammenarbeit geht um eine umfassende Begleitung durch die prägenden Lebensabschnitte von Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Neben medizinischen Fakten werden auch ganz andere Themen wie z. B. ‚der innere Kontakt zum Kind‘, oder ‚Eltern werden, Partner bleiben‘ und viele andere mehr gleichermaßen mit einbezogen. Die Abschnitte gehen dabei fließend ineinander über: Schon in der Schwangerschaft können wichtige Grundlagen für das Wochenbett angelegt werden, um einen reibungslosen und glücklichen Start in die erste Zeit mit Baby zu gewährleisten.

Die Bedeutung der Hebammenarbeit wird in ihrer Wichtigkeit auch dadurch betont, dass sie mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechenbar ist, da die gesetzlichen Krankenversicherungen, dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgend, von vornherein nur ‚ausreichende‘, ‚zweckmäßige‘ und ‚wirtschaftliche‘ Leistungen übernehmen.

02 Was dürfen Hebammen?

Einfach gesagt ist die Hebamme die Fachperson rund um die normale Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach und darf Leistungen inkl. der dazu nötigen Untersuchungen rund um diese Lebensabschnitte erbringen.

Einfach gesagt ist die Hebamme die Fachperson rund um die normale Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach und darf Leistungen inkl. der dazu nötigen Untersuchungen rund um diese Lebensabschnitte erbringen.

In § 9 des Hebammengesetz (vom 22.11.2019) wird dies wie folgt ausgedrückt (Auszug, kein Vollzitat):

„(4) Das Hebammenstudium soll darüber hinaus insbesondere dazu befähigen,

1. die folgenden Aufgaben selbständig auszuführen:

a) eine Schwangerschaft festzustellen,
b) die physiologisch verlaufende Schwangerschaft durch Durchführung der hierfür erforderlichen Untersuchungen zu beobachten und zu überwachen,
c) Frauen und Familien auf die Geburt, das Wochenbett und die Elternschaft vorzubereiten sowie zur Ernährung, Pflege, Hygiene und Versorgung des Neugeborenen und des Säuglings anzuleiten und zu beraten,
d) belastende Lebenssituationen und psychosoziale Problemlagen bei Frauen und deren Familien zu erkennen und gegebenenfalls auf erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung hinzuwirken,
e) über die Untersuchungen aufzuklären, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung von Risikoschwangerschaften oder Regelwidrigkeiten und Komplikationen in der Schwangerschaft erforderlich sind,
f) Anzeichen von Regelwidrigkeiten, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, in der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit zu erkennen und die im jeweiligen Fall angemessenen Maßnahmen für eine ärztliche Behandlung zu ergreifen,
g) Frauen und Familien bei Totgeburten und Fehlgeburten sowie bei Abbrüchen von Schwangerschaften nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu betreuen und zu begleiten,
h) während der Geburt Frauen zu betreuen und das ungeborene Kind mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel zu überwachen,
i) physiologisch verlaufende Geburten bei Schädellage durchzuführen,
j) im Dringlichkeitsfall Steißgeburten durchzuführen,
k) die Frau und das Neugeborene fachgerecht in die ärztliche Weiterbehandlung zu übergeben,
l) Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen unter Fortsetzung der Hebammenhilfe zu leisten,
m) im Notfall und bei Abwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes die medizinisch erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die manuelle Ablösung der Plazenta, an die sich gegebenenfalls eine manuelle Nachuntersuchung der Gebärmutter anschließt, einzuleiten und durchzuführen sowie
n) im Notfall die Wiederbelebungsmaßnahmen bei der Frau und dem Neugeborenen durchzuführen,
o) das Neugeborene und die Mutter nach der Geburt und im Wochenbett zu untersuchen, zu pflegen und deren Gesundheitszustand zu überwachen,
p) über Fragen der Familienplanung angemessen aufzuklären und zu beraten,
q) die angewendeten Maßnahmen, den Schwangerschaftsverlauf, die Geburt und das Wochenbett zu dokumentieren“

Aufgabenbereiche von Hebammen, Rechte und Pflichten, werden auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen beschrieben: Informationen finden sich z. B. in den Hebammenberufsordnungen der Bundesländer oder im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V und seinen Anlagen.

Gemäß der gültigen Fassung der Hebammen-Kassen-Vergütungsvereinbarung (Anlage zum §134a SGB V) dürfen Hebammen u. a. Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen, Geburtsvorbereitungskurse, Geburtsbegleitung, Wochenbettbegleitung, Rückbildungskurse und Stillberatung mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Zusätzlich steht es Hebammen nach Vereinbarung frei, von der Kasse nicht abgedeckte Leistungen als zusätzliche Wahlleistungen (Leistung gegen Selbstzahlung) anzubieten. Hierunter fallen sonstige Angebote rund um Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, Mutter, Vater oder Säugling, welche nicht zu den von den GKV übernommenen (Kern-)Leistungen gehören: Etwa Beratung zur natürlichen Familienplanung (Zyklusanalyse bei Kinderwunsch oder zur Verhütung), Schwangerenmassage, Schwangerschaftsyoga, Schwangerenschwimmen, emotionale Erste Hilfe, Rückenschule, Babygruppen, Beikostworkshops u.v.m.

Im Rahmen ihres Fachgebietes werden Hebammen in eigener Verantwortung tätig; ob dazu Blutuntersuchungen, Abstriche oder andere Labordiagnostik, manuelle Techniken etc. genutzt werden, entscheidet die Hebamme eigenverantwortlich. Der Schwerpunkt der Hebammenabeit liegt dabei jedoch auf der Begleitung gesunder Schwangerer. Sofern es zu einer krankhaften Veränderung (Pathologie) oder Abweichung kommt, ist die Hebamme zur Überweisung an einen Arzt streng verpflichtet. Auch Ultraschalluntersuchungen sind dem Arzt vorbehalten.

Darüber hinaus haben Hebammen Notfallkompetenzen, um z. B. wenn ein unerwarteter Notfall eintritt, eine Gebärende bis zur ärztlichen Weiterversorgung erstversorgen zu können. Hierzu zählt z. B. das Anlegen venöser Zugänge und auch das Verabreichen von speziellen Notfallmedikamenten.

Und wussten Sie, dass bei jeder Geburt in Deutschland eine Hebamme dabei ist? Laut Hebammengesetz dürfen nur Hebammen normale Geburten eigenverantwortlich begleiten und leiten. Jeder Arzt muss laut Hebammengesetz, egal ob es sich um eine normale Geburt oder sogar einen Kaiserschnitt handelt, eine Hebamme zur Geburt hinzuziehen.

03 Wie finde ich die passende Hebamme?

​Beginnen Sie damit sich ein Bild davon zu machen, welche Hebammen in Ihrer Umgebung tätig sind und was diese anbieten. Vielleicht haben befreundete junge Familien ja auch eine Empfehlung? Wenn Sie Hebammen in Ihrer Umgebung gefunden haben, die Ihnen sympathisch sind und deren Angebote Ihren Vorstellungen entsprechen, geht es daran Anfragen zu schreiben, ob eine der betreffenden Hebammen Kapazität für Sie hat. Und nicht zuletzt kommt es auf ein gutes Bauchgefühl bei der Hebammenwahl an.

Beginnen Sie damit sich ein Bild davon zu machen, welche Hebammen in Ihrer Umgebung tätig sind und was diese anbieten. Vielleicht haben befreundete junge Familien ja auch eine Empfehlung? Wenn Sie Hebammen in Ihrer Umgebung gefunden haben, die Ihnen sympathisch sind und deren Angebote Ihren Vorstellungen entsprechen, geht es daran Anfragen zu schreiben, ob eine der betreffenden Hebammen Kapazität für Sie hat. Und nicht zuletzt kommt es auf ein gutes Bauchgefühl bei der Hebammenwahl an.

2019 hat der Gesetzgeber dem Versorgungsinteresse der Frauen entsprechend mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auch die Gesetzesgrundlage für eine bundesweite Hebammenliste geschaffen. Dem GKV-Spitzenverband (Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) wurde die Aufgabe übertragen, Versicherten ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten. 
Die Datengrundlage der GKV-SV-Hebammenliste wird einmal monatlich aktualisiert. Gelistet sind die aktuell tätigen Hebammen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (= dem Vertrag nach § 134a SGB V über die Versorgung mit Hebammenhilfe beigetreten sind). Z. B. rein privat abrechnende Hebammen sind ggf. nicht gelistet. Es kann also nicht aus einem fehlenden Eintrag in der GKV-SV-Hebammenliste geschlossen werden, dass einer Hebamme die Berufszulassung fehlt!

Offizielle GKV-SV-Hebammenliste

Häufig gibt es weiterhin auch gedruckte Hebammenlisten, die in Frauenarztpraxen oder auch in Geburtskliniken ausliegen. Darüber hinaus sind viele Hebammen online präsent, sodass es sich lohnt, auch einen Blick in eine Hebammensuche wie z. B. www.Hebammen suche.de zu werfen. Teilweise sind die Infos hier umfassender. 
Auch Google ist meist sehr hilfreich. Die Suche z. B. nach „Hebamme in Hamburg Volksdorf“ verweist auf einige Webseiten von Volksdorfer Hebammen, die sich und ihr Angebot vorstellen. Ebenso kann Google Maps hilfreich sein: Einige Hebammen sind auch dort eingetragen.

04 Wo eine Hebamme finden?

Einen guten Anhaltspunkt bzgl. der Namen von Hebammen in der Umgebung liefert die bundesweite offizielle ‚GKV-SV-Hebammenliste‘, die 2019 eingeführt wurde:
Der Gesetzgeber hat dem Versorgungsinteresse der Frauen entsprechend mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Gesetzesgrundlage für eine bundesweite Hebammenliste geschaffen. Dem GKV-Spitzenverband (Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) wurde die Aufgabe übertragen, Versicherten ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten.
Die Datengrundlage der GKV-SV-Hebammenliste wird einmal monatlich aktualisiert. Gelistet sind die aktuell tätigen Hebammen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (= dem Vertrag nach § 134a SGB V über die Versorgung mit Hebammenhilfe beigetreten sind). Z. B. rein privat abrechnende Hebammen sind ggf. nicht gelistet. Die Liste ist also nicht komplett vollständig!

Offizielle GKV-SV-Hebammenliste 

Häufig gibt es weiterhin auch gedruckte Hebammenlisten, die in Frauenarztpraxen oder auch in Geburtskliniken ausliegen. Darüber hinaus sind viele Hebammen online präsent, sodass es sich lohnt, auch einen Blick in eine Hebammensuche wie z. B. www.Hebammen suche.de zu werfen. Teilweise sind die Infos hier umfassender. 
Auch Google ist meist sehr hilfreich. Die Suche z. B. nach „Hebamme in Hamburg Volksdorf“ verweist auf einige Webseiten von Volksdorfer Hebammen, die sich und ihr Angebot vorstellen. Ebenso kann Google Maps hilfreich sein: Einige Hebammen sind auch dort eingetragen.

05 Was einer Hebamme bei der Anfrage schreiben?

Hebammen wünschen sich sicherlich unterschiedliche Informationen bei einer Anfrage, beachten Sie an erster Stelle diesbezügliche Informationen, z. B. auf der Website der Hebamme; gut fahren Sie wahrscheinlich meist, wenn Sie eine freundliche individuelle Anfrage stellen und diese mit den wichtigsten Fakten untermauern.

Hebammen wünschen sich sicherlich unterschiedliche Informationen bei einer Anfrage, beachten Sie an erster Stelle diesbezügliche Informationen, z. B. auf der Website der Hebamme; gut fahren Sie wahrscheinlich meist, wenn Sie eine freundliche individuelle Anfrage stellen und diese mit den wichtigsten Fakten untermauern.

Schreiben Sie gerne ein paar Worte über sich selbst. Falls es einen speziellen Grund gibt, warum Sie gerade diese Hebamme anschreiben, dann benennen Sie diesen (z. B. eine Empfehlung einer Familie, die von der Hebamme begleitet wurde)!

Die wichtigsten Fakten:

  • Wohnort, Straße (ggf. vorhandene Parkplätze)
  • Errechneter Entbindungstermin
  • Welche Hebammenleistungen fragen Sie an?
  • ggf. wievieltes Kind
  • ggf. Besonderheiten der Schwangerschaft
  • ggf. wichtige sonstige (gesundheitliche) Besonderheiten
  • ggf. wie Sie versichert sind

Und als Tipp: Machen Sie sich die Arbeit, auch wenn Sie schon noch so viele Anfragen geschrieben haben, die Anfrage namentlich/persönlich an die Hebamme zu richten – das erhöht Ihre Chance auf eine positive Rückmeldung.

06 In welcher Schwangerschaftswoche eine Hebamme suchen?

Grundlegend kommt es darauf an, um welche Hebammenleistung es Ihnen geht. Allgemein gilt: So früh wie möglich! In Deutschland, speziell in Hamburg, herrscht ein Hebammenmangel. Viele Frauen, die zu spät nach einer Hebamme suchen, finden keine Habamme mehr, die Kapazität für eine Begleitung hat. Idealerweise beginnen Sie, selbst wenn Sie nur für die Wochenbettbetreuung anfragen wollen, „nach positivem Schwangerschaftstest“ mit der Hebammensuche.

Grundlegend kommt es darauf an, um welche Hebammenleistung es Ihnen geht. Allgemein gilt: So früh wie möglich! In Deutschland, speziell in Bochum, herrscht ein Hebammenmangel. Viele Frauen, die zu spät nach einer Hebamme suchen, finden keine Habamme mehr, die Kapazität für eine Begleitung hat. Idealerweise beginnen Sie, selbst wenn Sie nur für die Wochenbettbetreuung anfragen wollen, „nach positivem Schwangerschaftstest“ mit der Hebammensuche.

Das erhöht Ihre Chance, dass Ihre Wunschhebamme Kapazität hat. Außerdem stellen sich gerade zu Anfang der Schwangerschaft eine Vielzahl an Fragen auf die Hebammen Antworten geben können. Und manche Beratungsthemen haben zu Schwangerschaftsbeginn die größte Relevanz. Zudem ist ein gutes gegenseitiges Vertrauensverhältnis wichtig – und dafür braucht es Zeit, sodass ein möglichst frühes Kennenlernen in der Schwangerschaft die beste Voraussetzung ist.

Immer wieder berichten Frauen, dass sie z. B. die ersten 3 Monate abwarten, um sich mit der Schwangerschaft sicher zu sein. Ich rate Ihnen davon ab so lange mit der Hebammensuche zu warten, da Sie dann vielleicht schon zu spät sind. In dem Fall, in dem es leider zu einer Fehlgeburt kommt, sagen Sie einer schon gefundenen Hebamme wieder ab (oder lassen sich ggf., sofern die Hebamme es anbietet, bei einer natürlichen Fehlgeburt – „kleinen Geburt“ – begleiten).

07 Wann Hebamme kennenlernen?

Grundsätzlich aus meiner Sicht so früh wie möglich. Auch die Feststellung einer Schwangerschaft und Mutterpassanlage zum Schwangerschaftsbeginn, inklusive der dazugehörigen Laboruntersuchungen, kann die Hebamme durchführen. Gerade wenn eine Begleitung durch die Hebamme schon in der Schwangerschaft gewünscht ist, gibt es kein ‚zu früh‘.

08 Hebammenhilfe - Was steht Ihnen zu?

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die üblichen Hebammenleistungen, sodass im Regelfall, abgesehen von zusätzlichen Wahlleistungen oder z. B. beim Überschreiten der vorgegebenen Kontingente, keine Kosten auf Sie privat zukommen.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt.

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die üblichen Hebammenleistungen, sodass im Regelfall, abgesehen von zusätzlichen Wahlleistungen oder z. B. beim Überschreiten der vorgegebenen Kontingente, keine Kosten auf Sie privat zukommen. Die von der Gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Leistungen, welche Hebammen anbieten können, sind u. a. Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen, Geburtsvorbereitungskurse, Geburtsbegleitung, Wochenbettbegleitung, Rückbildungskurse und Stillberatung. (Details über die Hebammen-Kassenleistungen sind der gültigen Fassung der Hebammen-Kassen-Vergütungsvereinbarung, Anlage zum §134a SGB V,  zu entnehmen.)

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Lassen Sie sich erläutern, ob die gleichen Leistungen oder sogar mehr übernommen werden, die von gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt sind. Werden nur einzelne Leistungen erstattet, müssen Sie die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen selbst tragen. Diese richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Lassen Sie sich hierzu ggf. von Ihrer Hebamme beraten.

Unter Wahlleistungen (= Leistung gegen Selbstzahlung) fallen sonstige Angebote rund um Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, Mutter, Vater oder Säugling, welche nicht zu den von den GKV übernommenen (Kern-)Leistungen gehören: Etwa Beratung zur natürlichen Familienplanung (Zyklusanalyse bei Kinderwunsch oder zur Verhütung), Schwangerenmassage, Schwangerschaftsyoga, Schwangerenschwimmen, emotionale Erste Hilfe, Rückenschule, Babygruppen, Beikostworkshops u.v.m.

​09 Wie läuft das mit einer Hebamme eigentlich ab?

Sie stellen einer Hebamme eine Anfrage; Wenn diese Kapazität hat, wird sie Ihnen in der Regel einen Termin für ein Kennenlern-/Infogespräch anbieten.

Sie stellen einer Hebamme eine Anfrage; Wenn diese Kapazität hat, wird sie Ihnen in der Regel einen Termin für ein Kennenlern-/Infogespräch anbieten. In dem Rahmen können Sie mit der Hebamme klären, was Sie sich für die Begleitung wünschen, ob es persönlich, bzw. menschlich passt und was die Hebamme für Leistungen im Detail anbietet/welche Leistungen aus dem Repertoire der Hebamme Sie in Anspruch nehmen möchten und auch wie die Hebamme arbeitet. Stellen Sie möglichst viele Ihrer Fragen, auch zu möglichen/üblichen Hebammenleistungen, um sich ein gutes Bild der möglichen Betreuung zu machen. Zu guter Letzt kommt es natürlich auch auf ein gutes Bauchgefühl an! Wenn es von beiden Seiten aus passt, kann die Betreuung zustande kommen. Je nachdem vereinbaren Sie die nächsten Termine z. B. für Schwangerenvorsorge oder besprechen, wann und auf welchem Wege Sie sich wieder beieinander melden.

​10 Gibt es Hebammenleistungen schon vor der Schwangerschaft?

In Einzelfällen ja! Es gibt Hebammen, die Familien schon vor einer gewünschten Schwangerschaft zur Seite stehen, z. B. bei unerfülltem Kinderwunsch, mit Methoden der natürlichen Familienplanung: Detailliertes Wissen um den eigenen weiblichen Zyklus kann sowohl zur Verhütung als auch bei Kinderwunsch gezielt genutzt werden.

11 Wann Hebamme für Vorsorge suchen?

Am besten gleich mit der schönen Nachricht, dass Sie schwanger sind! Gerade wenn eine Begleitung durch die Hebamme schon in der Schwangerschaft gewünscht ist, gibt es kein ‚zu früh‘.

Am besten gleich mit der schönen Nachricht, dass Sie schwanger sind! Gerade wenn eine Begleitung durch die Hebamme schon in der Schwangerschaft gewünscht ist, gibt es kein ‚zu früh‘.
Das erscheint nur auf den ersten Blick etwas früh, ist es aber nicht. Zum Repertoire der Hebammen gehören auch die Feststellung der Schwangerschaft / Mutterpassanlage (inklusive der dazugehörigen Laboruntersuchungen) und auch Hilfe, bei in der Frühschwangerschaft häufig auftretenden Schwangerschaftsbeschwerden. Außerdem stellen sich gerade zu Anfang eine Vielzahl an Fragen auf die Hebammen Antworten geben können. Und manche Beratungsthemen haben zu Schwangerschaftsbeginn die größte Relevanz.
Dann gibt es noch den Hebammenmangel: Immer wieder müssen Frauen feststellen, dass sie, wenn sie zu spät dran sind keine Hebamme mehr für die Begleitung finden können. Außerdem ist ein gutes gegenseitiges Vertrauensverhältnis wichtig – und dafür braucht es Zeit, sodass ein möglichst frühes Kennenlernen in der Schwangerschaft die beste Voraussetzung ist.

12 Wann sollte ich mich zu einem Geburtsvorbereitungskurs anmelden?

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Melden Sie sich auch für einen passenden Kurs schon früh an, um sich den Platz zu sichern.

Idealerweise beenden Sie einen Geburtsvorbereitungskurs, aus meiner Sicht, etwa mit der vollendeten 36. oder 37. SSW, unabhängig vom Konzept (Geburtsvorbereitungs-Wochenend-Crashkurs/fortlaufender Geburtsvorbereitungs-Abendkurs). Auch gegen eine frühere Teilnahme spricht auf Wunsch nichts.

13 Macht ein Paarkurs zur Geburtsvorbereitung Sinn?

Ich als Hebamme und auch als Mann halte die Unterstützung der Gebärenden durch die werdenden Väter unter der Geburt für unglaublich kostbar. Um jedoch eine echte Unterstützung für die Gebärende und nicht bloß passiver Zuschauer oder gar Störfaktor im Kreißsaal zu sein, halte ich eine gute, speziell auch väterorientierte Geburtsvorbereitung für unverzichtbar! Dann kann der Partner eine echte Hilfe sein, die Geburt selbst als bereichernd erleben und die Gebärende muss sich nicht, zusätzlich neben den Wehen, noch um das Wohlergehen ihres Partners kümmern. 😉

14 Wann Hebamme für Hausgeburt suchen?

Da es aktuell nur wenige Hebammen gibt, die Hausgeburtshilfe anbieten, ist es insbesondere dann wichtig, wenn Sie den Wunsch haben, sich über die Möglichkeit einer Hausgeburt zu informieren, zu den Ersten zu gehören, um eine gute Chance auf eine Begleitung zu haben.

Da es aktuell nur wenige Hebammen gibt, die Hausgeburtshilfe anbieten, ist es insbesondere dann wichtig, wenn Sie den Wunsch haben, sich über die Möglichkeit einer Hausgeburt zu informieren, zu den Ersten zu gehören, um eine gute Chance auf eine Begleitung zu haben. Es besteht kein Grund zur Sorge, sich z. B. auf eine Hausgeburt verbindlich festzulegen. Sie können sich zu jeder Zeit (selbst unmittelbar zur Geburt) umentscheiden; im ’schlimmsten Fall‘ haben Sie dann, je nach Zeitpunkt der Umentscheidung, eine ggf. privat zu entrichtende Anmeldegebühr oder auch eine Rufbereitschaftsgebühr bezahlt. Üblicherweise würde in einem Infogespräch über die Möglichkeit einer Hausgeburt informiert und wenn Sie sich dann sicher sind, streben Sie die Hausgeburt an. Wichtig zu wissen ist, dass erst im Schwangerschaftsverlauf darüber entschieden werden kann, ob eine Hausgeburt wirklich möglich ist; z. B. kann es im Verlauf (auch ganz plötzlich oder kurz vor der Geburt) zu Ausschlusskriterien kommen, die eine Hausgeburt verhindern.

15 Wann Hebamme für Wochenbett suchen?

Auch wenn Sie ’nur‘ für eine Wochenbettbetreuung anfragen wollen, empfiehlt es sich früh in der Schwangerschaft mit der Hebammensuche zu beginnen. Je früher Sie sind, desto höher ist Ihre Chance, dass Ihre Wunschhebamme Kapazität für Sie hat. Und überlegen Sie sich, ob Sie nicht Interesse haben, doch schon durch die Hebamme in der Schwangerschaft (mit-) begleitet zu werden: Da ein gutes Vertrauensverhältnis für die Wochenbettbetreuung nötig ist, ist ein Kennenlernen und die damit einhergehende Vertrauensbildung z. B. über Vorsorgetermine eine große Bereicherung.

16 ​Wann Hebamme für Stillberatug suchen?

Wenn Sie nur einzelne Termine mit einer Hebamme ausmachen möchten, z. B. zu Themen wie „Stillen und Arbeiten“ oder „Abstillen“, dann können Sie natürlich auch kurzfristig bei einer Hebamme anfragen. Wichtig ist: Welche Hebamme die einzelnen Leistungen erbringt, ist egal; es dürfen lediglich die vorgesehenen Kontingente nicht überschritten werden. Es kann also eine ganz andere Hebamme zur Stillberatung zu Rate gezogen werden als diejenige, welche die Wochenbettbegleitung erbracht hat.

17 Was macht eine Hebamme in der Schwangerschaft?

Das Repertoire an Hebammenleistungen in der Schwangerschaft erstreckt sich u. a. von der Feststellung einer Schwangerschaft und Mutterpassanlage über die reguläre Schwangerenvorsorge, die Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden bis hin zu Kursen (Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik etc.).

Das Repertoire an Hebammenleistungen in der Schwangerschaft erstreckt sich u. a. von der Feststellung einer Schwangerschaft und Mutterpassanlage über die reguläre Schwangerenvorsorge, die Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden bis hin zu Kursen (Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgymnastik etc.).

Feststellung einer Schwangerschaft und Mutterpassanlage:
Die Mutterpassanlage zum Schwangerschaftsbeginn, inklusive der dazugehörigen Laboruntersuchungen, kann auch eine Hebamme durchführen.

Schwangerenvorsorge:
Bei den Vorsorgeuntersuchungen geht es darum, die Gesundheit und den regelrechten Schwangerschaftsverlauf zu bestätigen; und selbstverständlich Abweichungen auszuschließen oder ggf. vorhandene Abweichungen festzustellen, um bei Problemstellungen, so weit möglich, frühzeitig gegensteuern zu können. Während der Vorsorge geht es neben Beratungen um körperliche/klinische Untersuchungen, inkl. ggf. Labordiagnostik. Es werden die Vitalparameter der Mutter kontrolliert (Blutdruck, Puls), das Gewicht der Schwangeren festgestellt und zu jeder Vorsorge gehört auch eine Urinuntersuchung. Beurteilt werden auch das Wachstum des Kindes, die Entwicklung der Gebärmutter, die Kindsbewegungen, die Herztöne des Kindes, die Position des Kindes im Bauch und die Fruchtwassermenge; und es wird ggf. eine vaginale Untersuchung durchgeführt, um z. B. den Gebärmutterhals und Muttermund zu beurteilen. Die rechtliche Grundlage der Vorsorgeuntersuchungen bilden die Mutterschaftsrichtlinien des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), diese regeln auch, ob, bzw. wann welche Labordiagniostik empfohlen ist.

Sowohl Hebammen als auch Frauenärztinnen dürfen Schwangerenvorsorge, den Mutterschaftsrichtlinien entsprechend, anbieten. Die medizinischen Inhalte sind also fast deckungsgleich, wobei die Ultraschalluntersuchungen der Ärztin vorbehalten sind. Bei meiner Hebammenvorsorge wird die rein medizinische Beurteilung der Schwangerschaft und des Schwangerschaftsverlaufs um weitere Aspekte ergänzt: Schwangerschaft ist keine Krankheit, sondern sollte eine ‚Zeit guter Hoffnung‘ sein können. Es steht die Frau als Schwangere im Mittelpunkt mit allen, auch emotionalen oder seelischen Belangen.

Für gesunde Frauen mit normalen Schwangerschaften darf die Hebamme eigenverantwortlich tätig werden. Bei krankhaften Abweichungen (Pathologien) ist die Hebamme zur Überweisung der Schwangeren in die ärztliche Vorsorge/Behandlung verpflichtet.

Schwangerschaftsbeschwerden unterscheiden sich dadurch von krankhaften Abweichungen (der ärztlichen Behandlung vorbehalten!), dass sie zwar durch die Schwangerschaft verursacht, lästig und ggf. (sehr) belastend sein können, aber keine Gefährdung von Mutter und/oder Baby dastellen. Ein Beispiel: Normales Schwangerschaftserbrechen (Emesis gravidarum) ist anstrengend und unangenehm, aber nicht gefährlich; das wesentlich seltenere übermäßige Schwangerschaftserbrechen (Hyperemesis gravidarum) hingegen bedarf der medizinischen Intervention und kann eine Gefahr für Mutter und Baby dastellen und obliegt somit ärztlicher Therapie.
Einige Schwangeschaftsbeschwerden müssen als gegeben hingenommen werden. In vielen Fällen können Hebammen jedoch Hilfe leisten und Linderung verschaffen. Hebammen bemühen sich um Hilfe, egal ob bei Sorgen und Nöten oder bei Sodbrennen, Wadenkrämpfen, Ischias-, Kreuz- oder anderen Schwangerschaftsbeschwerden.

Kurse:
Z. B. Geburtsvorbereitungskurse: Durch eine gute Geburtsvorbereitung fällt es leichter sich auf die Geburt einzulassen und der Partner erlernt, wie er eine optimale Unterstützung sein kann. Angeboten werden verschiedenste Konzepte. Abend-Kurse über mehrere Wochen oder auch Wochenend-Intensivkurse. Themen bei mir sind z. B. anatomische Grundlagen, Geburtsbeginn (wann den Geburtsort aufsuchen?), Geburtsverlauf und Wehen, die Geburtsphasen im Detail, Umgang mit dem Geburtsschmerz, Aufgaben des Partners, erste Stunden und Tage mit dem Kind (frühes Wochenbett und Stillen) und einiges mehr.

18 Was sind Schwangerschaftsbeschwerden?

Schwangerschaftsbeschwerden unterscheiden sich dadurch von krankhaften Abweichungen (der ärztlichen Behandlung vorbehalten!), dass sie zwar durch die Schwangerschaft verursacht, lästig und ggf. (sehr) belastend sein können, aber keine Gefährdung von Mutter und/oder Baby dastellen.

Schwangerschaftsbeschwerden unterscheiden sich dadurch von krankhaften Abweichungen (der ärztlichen Behandlung vorbehalten!), dass sie zwar durch die Schwangerschaft verursacht, lästig und ggf. (sehr) belastend sein können, aber keine Gefährdung von Mutter und/oder Baby darstellen.
Ein Beispiel: Normales Schwangerschaftserbrechen (Emesis gravidarum) ist anstrengend und unangenehm, aber nicht gefährlich; das wesentlich seltenere übermäßige Schwangerschaftserbrechen (Hyperemesis gravidarum) hingegen bedarf der medizinischen Intervention und kann eine Gefahr für Mutter und Baby dastellen und obliegt somit ärztlicher Therapie.
Einige Schwangeschaftsbeschwerden müssen als gegeben hingenommen werden. In vielen Fällen können Hebammen jedeoch Hilfe leisten und Linderung verschaffen. Hebammen bemühen sich um Hilfe, egal ob bei Sorgen und Nöten oder bei Sodbrennen, Wadenkrämpfen, Ischias-, Kreuz- oder anderen Schwangerschaftsbeschwerden.

19 Kann ich von einer Hebamme auch nur Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden erhalten?

Grundsätzlich kann eine Hebamme Ihnen auch einzelne Leistungen anbieten. Wenn Sie also bei einer Hebamme gezielt anfragen, um einen oder zwei Termine zur Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden auszumachen, spricht nichts dagegen.

Grundsätzlich kann eine Hebamme Ihnen auch einzelne Leistungen anbieten. Wenn Sie also bei einer Hebamme gezielt anfragen, um einen oder zwei Termine zur Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden auszumachen, spricht nichts dagegen. Bei Ihrer Anfrage sollten Sie das in so einem Fall deutlich äußern, dass es nur um einzelne Termine geht und Ihr Anliegen auch direkt benennen. Einige Schwangeschaftsbeschwerden müssen als gegeben hingenommen werden. In vielen Fällen können Hebammen jedoch Hilfe leisten und Linderung verschaffen. Hebammen bemühen sich um Hilfe, egal ob bei Sorgen und Nöten oder bei Sodbrennen, Wadenkrämpfen, Ischias-, Kreuz- oder anderen Schwangerschaftsbeschwerden.

20 Warum kommt die Hebamme im Wochenbett nach Hause?

Das Wochenbett ist eine hoch sensible Phase der Familienbildung und die Zeit der Rückbildung und Heilung der schwangerschafts- und geburtsbedingten Veränderungen und Verletzungen. Die Hebamme begleitet den regelrechten Verlauf dieser Prozesse, erteilt Rat, um den neuen Familienalltag zu meistern und hilft z. B. beim Stillen. Die aufsuchende Wochenbettbetreuung soll körperliche und seelische Überlastung der Wöchnerin vermeiden, die auf Grund körperlicher Besonderheiten des (Früh-)Wochenbettes (frühe Wundheilung, frühe Rückbildung) leicht entstehen kann. Außerdem werden durch die Wochenbettbesuche auch die seelischen Bedürfnisse der Wöchnerin und der jungen Familie (Zeit und Geborgenheit zur Festigung der entstehenden/erweiterten Familie, Intimität zum Aufbau der Stillbeziehung, die Möglichkeit, sich ausgiebig zu erholen usw.) bestmöglich unterstützt.

Besuche z. B. in einer Wochenbettambulanz belasten unnötig und es besteht auch ein gewisses Risiko, mit (Krankenhaus-)Keimen/kranken Säuglingen und Frauen in Kontakt zu kommen. Eine aufsuchende Wochenbettbetreuung ist somit in der Regel wünschenswert.

21 ​Wie oft kann die Hebamme zur Nachsorge kommen?

Die aufsuchende Wochenbettbetreuung gemäß der jeweils aktuellen Hebammen-Kassen-Vergütungsvereinbarung erfolgt nach Bedarf. Das bedeutet, Sie stimmen sich mit Ihrer Hebamme ab, wann und wie oft die Hebamme zu Ihnen nach Hause kommt. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind bis zu tägliche Besuche möglich. Wenn nötig, z. B. nach einer ambulanten Geburt oder auch nach einer Hausgeburt, sind in dieser frühen Zeit sogar bis zu zwei Besuche täglich möglich/abrechenbar. Ab dem 11. Tag, bis zu 12 Wochen nach der Geburt sind bis zu 16 Wochenbettbesuche/Beratungen möglich. Wie diese Besuche verteilt werden und wie viele Termine gebraucht werden, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Hebamme. In dem seltenen Fall des Überschreites dieses Kontingents bedürfen weitergehende Leistungen der ärztlichen Anordnung.

22 Kann ich eine Hebamme zur Stillberatung auch nach dem Wochenbett in Anspruch nehmen?

Auch in der späteren Stillzeit (nach Abschluss der Wochenbettbetreuung) haben Sie die Möglichkeit, sich bei neu aufkommenden Fragen oder Problemen, z. B. zur Vereinbarkeit des Stillens mit dem Beruf oder zum Abstillen, von einer Hebamme beraten zu lassen. Gemäß der aktuellen Hebammen-Kassen-Vergütungsvereinbarung werden auch nach dem Wochenbett Stillberatungen von den GKV übernommen.

23 Ist eine Hebamme nach der Geburt Pflicht?

Nein. So wenig wie es Pflicht ist zum Zahnarzt zu gehen, so wenig ist es Pflicht, die Leistungen einer Hebamme in Anspruch zu nehmen.

24 Was mache ich, wenn ich keine Hebamme finde?

Ich würde Ihnen empfehlen, bei der Hebammensuche nicht zu schnell aufzugeben! Selbst wenn Sie wirklich ausschließlich Absagen erhalten haben, können Sie z. B. erwägen, ob Sie kurz vor der Geburt erneut Hebammen anschreiben und erfragen, ob eine der Hebammen spontan doch noch Kapazität für eine Wochenbettbetreuung bekommen hat.

Ich würde Ihnen empfehlen, bei der Hebammensuche nicht zu schnell aufzugeben! Selbst wenn Sie wirklich ausschließlich Absagen erhalten haben, können Sie z. B. erwägen, ob Sie kurz vor der Geburt erneut Hebammen anschreiben und erfragen, ob eine der Hebammen spontan doch noch Kapazität für eine Wochenbettbetreuung bekommen hat. Da Geburten unplanbar sind, kommt es gelegentlich vor, dass eine Hebamme zwischen den regulär angenommenen Betreuungen doch spontan eine ‚Lücke‘ hat und kurzfristig zusätzliche Kapazität für Sie aufbringen kann.

Und wenn Sie letztendlich keine Hebamme gefunden haben: Es gibt ja zum Glück andere Berufsgruppen, deren Leistungen sich mit der Hebammenarbeit überschneiden. Die Betreuung der Schwangerschaft kann komplett durch die Frauenärztin erfolgen. Im Wochenbett ist es leider etwas schwieriger, da der Schwerpunkt der Hebammenarbeit hier aufsuchend ist, die Hebamme also bei Ihnen zu Hause für Sie da ist. Wenn Sie im Wochenbett Probleme oder Beschwerden haben, können Sie ebenfalls Ihre Frauenärztin aufsuchen, oder wenn es um Ihren Säugling geht, steht Ihnen der Kinderarzt zur Seite. Und für ernste Probleme bleibt auch immer noch die Frauenklinik/Kinderklinik oder im ernsten Notfall der Notruf 112.
In den ersten Tagen besteht ggf. auch die Möglichkeit, im Kreißsaal der Klinik anzurufen, wo Sie geboren haben, um dort Hilfe zu bekommen. Zusätzlich entstehen aktuell einige Wochenbett-Ambulanzen, wo Sie für einzelne Anliegen, bzw. eine Betreuung in der Ambulanz im Wochenbett hingehen können um von einer Hebamme versorgt zu werden.

25 ​Was kostet mich die Hebammenbegleitung?

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die üblichen Hebammenleistungen, sodass im Regelfall, abgesehen von zusätzlichen Wahlleistungen oder z. B. beim Überschreiten der vorgegebenen Kontingente, keine Kosten auf Sie privat zukommen.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt.

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die üblichen Hebammenleistungen, sodass im Regelfall, abgesehen von zusätzlichen Wahlleistungen oder z. B. beim Überschreiten der vorgegebenen Kontingente, keine Kosten auf Sie privat zukommen. Die von der Gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Leistungen, welche Hebammen anbieten können, sind u. a. Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen, Geburtsvorbereitungskurse, Geburtsbegleitung, Wochenbettbegleitung, Rückbildungskurse und Stillberatung. (Details über die Hebammen-Kassenleistungen sind der gültigen Fassung der Hebammen-Kassen-Vergütungsvereinbarung, Anlage zum §134a SGB V, zu entnehmen.)

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Lassen Sie sich erläutern, ob die gleichen Leistungen oder sogar mehr übernommen werden, die von gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt sind. Werden nur einzelne Leistungen erstattet, müssen Sie die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen selbst tragen. Diese richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Lassen Sie sich hierzu ggf. von Ihrer Hebamme beraten.

Unter Wahlleistungen (= Leistung gegen Selbstzahlung) fallen sonstige Angebote rund um Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, Mutter, Vater oder Säugling, welche nicht zu den von den GKV übernommenen (Kern-)Leistungen gehören: Etwa Beratung zur natürlichen Familienplanung (Zyklusanalyse bei Kinderwunsch oder zur Verhütung), Schwangerenmassage, Schwangerschaftsyoga, Schwangerenschwimmen, emotionale Erste Hilfe, Rückenschule, Babygruppen, Beikostworkshops u.v.m.

26 Wie der Hebamme im Verlauf kündigen? Kann ich die Hebamme wechseln?

Eine Kündigung sollte der Form halber schriftlich erfolgen und kann bei Vertrauensverlust zu jeder Zeit erfolgen.

Eine Kündigung sollte der Form halber schriftlich erfolgen und kann bei Vertrauensverlust zu jeder Zeit erfolgen. Das vertragliche Verhältnis zwischen Hebamme und Leistungsempfängerin (Schwangerer/Wöchnerin) beruht auf einer besonderen Vertrauensstellung (§ 627 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) und kann daher von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn ein solches Vertrauen nicht mehr besteht. Sie müssen sich daher nicht darum sorgen, an eine Hebamme ungewollt gebunden zu sein. Sofern die Leistungskontingente nicht aufgebraucht sind, kann eine andere Hebamme die Begleitung fortsetzen.

27 Unterliegt die Hebamme der Schweigepflicht?

Ja! Hebammen unterliegen der Schweigepflicht; die Schweigepflicht geht über das Ende der Betreuung und sogar über das Ende der aktiven Tätigkeit als Hebamme hinaus.

28 Muss mich ein Arzt zur Hebamme überweisen?

Nein. Sie können ohne Überweisung oder ärztliche Anordnung auf eigenen Wunsch die Begleitung einer Hebamme in Anspruch nehmen. Welche Leistungen die Hebamme Ihnen anbieten kann, hängt ggf. auch von Ihrer individuellen Situation ab.

29 ​Welche Hebamme ist bei der Geburt dabei?

In Deutschland sind mehrere Modelle üblich:

  • Bei einer Hausgeburt werden Sie von Ihrer Hebamme oder Hebammen aus Ihrem Hausgeburtsteam begleitet.
  • Im Geburtshaus ist üblicherweise die diensthabende Geburtshaushebamme dabei. Regulär kennen Sie diese aus der Schwangerschaft.
  • Wenn Sie eine Beleghebamme zur Begleitung gefunden haben, dann wird diese Sie in den Räumlichkeiten der Klinik, mit der die Hebamme einen Belegvertrag hat, begleiten. Hier stehen der Hebamme die Ressourcen der Klinik, z. B. auch ärztliches Personal zur Mitbegleitung zur Verfügung.
  • Wenn Sie in eine Geburtsklinik gehen, dann begleitet Sie eine der/die diensthabende/n Hebamme/n. Meist lernen Sie die Kreißsaalhebamme erst zur Geburt kennen. Ggf. wechselt im Schichtverlauf auch die Hebamme/das Team.

30 Welche Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die üblichen Hebammenleistungen, sodass im Regelfall, abgesehen von zusätzlichen Wahlleistungen oder z. B. beim Überschreiten der vorgegebenen Kontingente, keine Kosten auf Sie privat zukommen.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt.

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die üblichen Hebammenleistungen, sodass im Regelfall, abgesehen von zusätzlichen Wahlleistungen oder z. B. beim Überschreiten der vorgegebenen Kontingente, keine Kosten auf Sie privat zukommen. Die von der Gesetzlichen Krankenversicherung gedeckten Leistungen, welche Hebammen anbieten können, sind u. a. Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen, Geburtsvorbereitungskurse, Geburtsbegleitung, Wochenbettbegleitung, Rückbildungskurse und Stillberatung. (Details über die Hebammen-Kassenleistungen sind der gültigen Fassung der Hebammen-Kassen-Vergütungsvereinbarung, Anlage zum §134a SGB V, zu entnehmen.)

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden, da es hier keine einheitliche Regelung gibt. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Lassen Sie sich erläutern, ob die gleichen Leistungen oder sogar mehr übernommen werden, die von gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt sind. Werden nur einzelne Leistungen erstattet, müssen Sie die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen selbst tragen. Diese richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Lassen Sie sich hierzu ggf. von Ihrer Hebamme beraten.

Unter Wahlleistungen (= Leistung gegen Selbstzahlung) fallen sonstige Angebote rund um Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, Mutter, Vater oder Säugling, welche nicht zu den von den GKV übernommenen (Kern-)Leistungen gehören: Etwa Beratung zur natürlichen Familienplanung (Zyklusanalyse bei Kinderwunsch oder zur Verhütung), Schwangerenmassage, Schwangerschaftsyoga, Schwangerenschwimmen, emotionale Erste Hilfe, Rückenschule, Babygruppen, Beikostworkshops u.v.m.

31 Habe ich ein Anrecht auf ärztliche Leistungen und auch Hebammenleistungen?

JA! – Schwangere, Ärztinnen und Hebammen werden immer wieder mit Behauptungen konfrontiert, eine z. B. abwechselnde Schwangerenvorsorge durch Gynäkologinnen und Hebammen sei nicht möglich. Dem sei der Einfachheit halber an dieser Stelle (nur) folgender Auszug aus dem SGB V entgegnet:

„Die Versicherte hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge; ein Anspruch auf Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung besteht bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, weitergehende Leistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung. […].“ § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Abs. 1 SGB V

JA! – Schwangere, Ärztinnen und Hebammen werden immer wieder mit Behauptungen konfrontiert, eine z. B. abwechselnde Schwangerenvorsorge durch Gynäkologinnen und Hebammen sei nicht möglich. Dem sei der Einfachheit halber an dieser Stelle (nur) folgender Auszug aus dem SGB V entgegnet:

„Die Versicherte hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge; ein Anspruch auf Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung besteht bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt, weitergehende Leistungen bedürfen der ärztlichen Anordnung. […].“ § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Abs. 1 SGB V

Ausführliche Informationen zu den üblichen Hebammenleistungen finden sich beispielweise im Beitrag „Hebammenhilfe“ vom Deutschen Hebammen Verband e.V. (DHV). Lesenswert für Schwangere ist auch das „DHV-Infoblatt zur gemeinsamen Schwangerenvorsorge von Hebamme und Ärztin (7/2016)“ – dieses ist trotz des älteren Erscheinungsdatums inhaltlich weiterhin zutreffend. Eine konstruktive Zusammenarbeit der beiden Berufsgruppen sollte zum Wohl der Schwangeren dringend von beiden Seiten angestrebt werden!

Um potentielle Abrechnungsprobleme, bzw. Regressansprüche für beide Leistungserbringer zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Rechtsgrundlagen der Leistungen eingehalten werden und z. B. einzelne vorgesehene Termine nicht doppelt belegt werden.

Grundsätzlich können Sie sich das Leistungsspektrum von Hebamme und Ärztin, einer Art Puzzle entsprechend vorstellen: Beide bieten Leistungen (Puzzleteile) an und Sie entscheiden was Sie von welchem Dienstleister in Anspruch nehmen möchten. Eine Doppelbelegung der einzelnen Leistungen ist hierbei nicht möglich. Die Puzzleteile beider Dienstleister ergeben zum Schluss ein ganzes Bild. An jeder einzelnen Stelle kann aber nur ein Puzzleteil im Bild seinen Platz finden. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte unbedingt von Ihrer Hebamme persönlich beraten.

Für gesunde Frauen mit normalen Schwangerschaften darf die Hebamme eigenverantwortlich tätig werden. Bei krankhaften Abweichungen (Pathologien) ist die Hebamme zur Überweisung der Schwangeren in die ärztliche Vorsorge/Behandlung verpflichtet (Gesetzliche Grundlagen: Hebammengesetz, Berufsordnung für Hebammen des jeweiligen Bundeslandes, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V).

Möglich sind z. B. folgende Modelle:

Die Schwangerenvorsorge nur bei der Hebamme (mit Ausnahme der Ultraschallscreenings).
Die Schwangerenvorsorge im Wechsel zwischen Hebamme und Ärztin.
Die Schwangerenvorsorge nur bei der Ärztin.

Nicht möglich wäre z. B. alle Termine der Schwangerenvorsorge bei Hebamme, als auch Ärztin zu belegen.

Das Gleiche gilt für die anderen Leistungsbereiche: Wer die einzelnen Leistungen für Sie erbringt ist Ihre Entscheidung, nur eine Doppelbelegung ist ausgeschlossen. (Siehe folgende Stellungnahme des Bundestags (2017) zu der Thematik [insbesondere Seite 3; Frage Nr. 3 + Frage 4 + Frage 5]).

Welche Leistungen Ihre Hebamme Ihnen anbieten kann, hängt ggf. auch von Ihrer individuellen Situation ab.

Der Gesetzgeber gesteht der Schwangeren ganz klar die Wahlfreiheit zu. Das ist verschiedenen Quellen eindeutig zu entnehmen. 

Lassen Sie sich diesbezüglich nicht verunsichern. Es ist Ihre Schwangerschaft und Ihre Wahlfreiheit!